Schul-ABC

 Diese Seite befindet sich im Aufbau. Sie dient als Wegweiser oder Lexikon für Eltern.
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AG= Arbeitsgemeinschaft: Die Kinder der 3. und 4. Klassen müssen an einer AG teilnehmen. Sie ist entweder einstündig einmal in der Woche oder zweistündig im 14-tägigen Wechsel.
Anfangsunterricht= Der Lese- und Schreiblehrgang erstreckt sich von der 1. bis zur 2. Klasse.
Antolin= Internetprogramm zur Leseförderung. Jedes durch die Schule registrierte Kind kann Fragen zu gelesenen Büchern beantworten und Punkte sammeln.[/reveal]

Begabtenförderung= Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen, die im Fach Mathematik herausragende Leistungen zeigen, können am Mathe-Förderunterricht in der 6. Stunde teilnehmen. Sie arbeiten an kniffligen Aufgaben und nehmen automatisch an der Mathematik-Olympiade teil.
Beratungsgespräche= Elternsprechtage für die 4. Klassen. Die Kinder der 4. Klassen und ihre Eltern können sich mit der Klassenlehrkraft über die weiterführende Schule beraten. Die Beratungsgespräche finden zweimal pro Schuljahr statt, vor den Weihnachtsferien und vor den Osterferien.
Betreuung= Kinder, die in der 5. Stunde keinen Unterricht haben, können bis 12:45 bzw. 13:00 Uhr von den pädagogischen Mitarbeiterinnen betreut werden.
Bundesjugendspiele= Dreikampf in den Disziplinen Werfen, Laufen und Springen. Die erzielten Leistungen werden in Punkten bewertet. Übersteigen die Punkte eine bestimmte Zahl, erhält der Schüler als Anerkennung für seine Leistung eine Siegerurkunde, bei einer sehr hohen Zahl eine Ehrenurkunde.
Busfahrkarten= Zu Beginn eines jeden Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Busfahrkarte, gültig für die Linien ihres Schulwegs.[/reveal]

Computerraum= Unsere Schule hat einen Computerraum mit 15 Computern. Je nach Unterrichtsthema arbeiten die Kinder mit Lernprogrammen in Mathematik, Englisch, Sachunterricht und Deutsch und das Internet als Informationsquelle zu nutzen.[/reveal]

Diebstahl= Da das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen versicherungsrechtlich nur in Ausnahmefällen über den Kommunalen Schadensausgleich abgedeckt ist, geben Sie Ihrem Kind diese bitte erst gar nicht mit in die Schule.[/reveal]

Elternrat= Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG) und auf Schulebene durch den Schulelternrat (§ 90 NSchG) wahrgenommen. Die Elternvertreter/innen der Klassenelternschaften sind Mitglieder des Elternrates. Der Elternrat tagt in der Regel zweimal im Jahr. Der Elternrat wiederum wählt eine/n Elternratsvorsitzende/n und die Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für den Schulvorstand, für die Fachkonferenzen und für die Gesamtkonferenz.

Fachkonferenzen=Zu jedem Unterrichtsfach gibt es eine Fachkonferenz, die ein bis zweimal im Jahr tagt. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der Lehrpläne sowie die Einführung von Schulbüchern. Jede Fachkonferenz hat eine Fachkonferenzleitung, die von einer Lehrkraft bekleidet wird. An den Fachkonferenzen nehmen die Lehrkräfte teil, die das Fach unterrichten und ein/e Elternvertreter/in.[/reveal]

Landesschulbehörde=Die Niedersächsische Landesschulbehörde ist für sämtliche Schulen Niedersachsens zuständig. Sie ist die übergeordnete Behörde jeder Schule und weisungsbefugt.

RIK=Regionales Integrationskonzept, das bis zum Schuljahr 2012/2013 zum Inhalt hatte, dass Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Bedarf an Unterstützung auf Antrag der Eltern den Grundschulförderbereich der Schule in der Dodesheide besuchen konnten. Im Rahmen einer sonderpädagogischen Grundversorgung an Grundschulen förderten Förderschullehrkräfte an Grundschulen, abgestimmt mit dem Förderkonzept der jeweiligen Schule, Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung. Mit dem Schuljahr 2013/14 haben Eltern von Kindern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung grundsätzlich das Wahlrecht, ob ihr Kind eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen soll.

Schulkonten=Jede Schule verfügt über zwei Konten, das Lehr- und Lernmittelkonto oder auch Landeskonto und das Stadtkonto. Das Landeskonto ist für die Abwicklung der entgeltliche Lehr- und Lernmitttelentleihe. Das Stadtkonto ist ein Konto des Schulträgers. Mit diesem Konto ermöglicht der Schulträger der Schule, notwendige Arbeitsmaterialien für die Schule anzuschaffen.
Schulträger=Als öffentlichen Schluträger bezeichnet man in der Regel Städte und Gemeinden. Für die Altstädter Schule ist der Schulträger die Stadt Osnabrück. Die Stadt Osnabrück muss für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs aufkommen; sie trägt die Kosten der Schule und ist Eigentümerin des Schulgebäudes.
Schulvorstand=Der Schulvorstand der Altstädter Schule besteht aus 8 Mitgliedern, 4 Elternvertreter/innen, 3 Lehrkräfte und die Schulleitung. Dem Schulvorstandhat die  Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Er entscheidet u. a. über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.

Zeugnisse=Zeugnisse dienen in erster Linie der Information der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten über die Lernfortschritte, den Leistungsstand und über Lernstärken und Lernschwierigkeiten. Zeugnisse dienen darüber hinaus der Information über das Arbeits- und Sozialverhalten. Sie sind neben der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung auch eine Grundlage für die Beratungsgespräche anlässlich des Übergangs von Klasse 4 nach 5.
Erstmalig am Ende des ersten und dann im zweiten Schuljahrgang erhält Ihr Kind ein Berichtszeugnis. Darin werden Lernstände, Arbeits- und Sozialverhalten sowie Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben.
Die 3. und 4. Klassen erhalten Notenzeugnisse. 
Das Fach Englisch wird im dritten und vierten Schuljahrgang unterrichtet. Ab dem 4. Schuljahrgang erhalten die Schülerinnen und Schüler im Fach Englisch im Notenzeugnis eine Bewertung durch eine Note bzw. im Berichtszeugnis eine Bewertung durch eine Aussage über die erreichten Kompetenzen.

 

Dieser Artikel wurde aktualisiert am 14. Februar 2021